Impressum | Datenschutzerklärung

0177 - 60 60 555

Notruf (auch am Wochenende)

Hand geben Richterhammer Ihr Strafverteidiger in Frankfurt am Main
arrow_drop_down

Sperrfristverkürzung Frankfurt am Main

Bei Sperrfristverkürzung nach Entzug der Fahrerlaubnis berät Sie die Anwaltskanzlei Stock in Frankfurt am Main. Eine Sperrfristverkürzung nach dem Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen dies rechtfertigen und das zuständige Amtsgericht auf Antrag einer Verkürzung zustimmt. Dann kann die Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aus dem Urteil oder dem Strafbefehl verkürzt werden und die Wartezeit auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verringert sich.

Ob bei Ihnen eine Sperrfristverkürzung in Betracht kommt, kann ich als Ihr Rechtsanwalt in Frankfurt am Main prüfen. Eine Sperrfristverkürzung kann infrage kommen, wenn Sie ein verkehrspsychologisches Aufbauseminar absolviert haben. Anlaufstellen erfahren Sie auf Wunsch in meiner Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Grundsätzlich ist immer der Einzelfall zu überprüfen. Auf Wunsch erstelle ich für Sie ein Konzept für das Erreichen einer Sperrfristverkürzung und zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Das kann von großer Bedeutung sein, da viele Betroffene aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind. Führerscheinverlust kann dann gleichbedeutend mit beruflichen Nachteilen, manchmal auch mit Arbeitsplatzverlust sein. Meine Konzepte für das Erreichen einer Sperrfristverkürzung und zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis berücksichtigen gleichermaßen die persönlichen Umstände und Wünsche meiner Mandanten in der Region Frankfurt am Main als auch die gängige Rechtssprechung.

Eine Sperrfristverkürzung ist trotz einer noch nicht abgeschlossenen Nachschulung möglich. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug aufgrund einer Alkohol oder Drogenfahrt um bis zu drei Monate verkürzt werden. Hierzu bedarf es einzelner erfüllter Kriterien. Die Anwaltskanzlei Stock in Frankfurt am Main arbeitet schnell und kompetent. Es ist Ihre Zeit! Die Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main übernimmt vor allem die Korrespondenz für eine Sperrfristverkürzung.

Die Sperrfristverkürzung ist durchaus auch bei einem hohen gemessenen Alkoholwert möglich, die Nachschulung muss dabei nicht komplett abgeschlossen sein. Der betroffene Autofahrer sollte durch überdurchschnittliches Engagement seine Eignung zum Führen von Fahrzeugen nachgewiesen haben.

Eine Sperrfristverkürzung ist vielfach möglich. Auch wenn der Führerschein bereits entzogen wurde und der Richter eine Sperrfrist festgelegt hat, ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Das Gesetz sieht vor, dass im Einzelfall eine Sperrfrist schon vor ihrem Ablauf aufgehoben werden kann und damit die gewünschte Sperrfristverkürzung greift.

Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt in Frankfurt am Main vertrauensvoll zum Thema der Sperrfristverkürzung an.

Responsive image
Anwalt Strafrecht Frankfurt am Main | Anwalt Verkehrsrecht Frankfurt am Main | Bußgeld Frankfurt am Main | MPU Frankfurt am Main | Bußgeldrecht Frankfurt am Main | Rechtsanwalt Strafrecht Frankfurt am Main | Sperrfristverkürzung Frankfurt am Main | Strafverteidiger Frankfurt am Main | Verkehrsstrafrecht Frankfurt | Anwalt Unfallflucht Frankfurt am Main | Führerscheinentzug Frankfurt am Main | Körperverletzung Frankfurt | Schwere Körperverletzung Frankfurt | Führerscheinrecht Frankfurt | Anwalt Diebstahl Frankfurt