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Führerscheinrecht Frankfurt

Das Führerscheinrecht verändert sich ständig. Neue Vorschriften und Gesetze führen zu Fragen des Betroffenen. Die Anwaltskanzlei Stock Frankfurt vertritt Sie bei Fragen rund um das Führerscheinrecht. Haben Sie Ihren Führerschein nach einer Straftat abgeben müssen. Wurden Sie zu einer Führerscheinsperre verurteilt. Die Fragen der Wiedererteilung stellen sich im Führerscheinrecht ständig. Sie sind mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen. Die Anwaltskanzlei Stock Frankfurt verteidigt Sie bei Verlust des Führerscheins.

Ob es zu einem Führerscheinentzug kommen muss, hängt vom Einzelfall ab und kann nur nach einer Akteneinsicht durch die Anwaltskanzlei beurteilt werden. Als Ihr Rechtsanwalt in der Region Frankfurt nehme ich gerne Akteneinsicht, vertrete Sie aktiv in dem Ermittlungsverfahren, vor dem Amts- und Landgericht in ganz Deutschland.

Die Wiedererteilung Ihres Führerscheins richtet sich auch nach dem Führerscheinrecht. Dieses leitet sich aus der Führerscheinverordnung her. Jedoch wirken viele Faktoren beim Führerscheinrecht mit. Handelt es sich um den Entzug der Fahrerlaubnis oder einer Führerscheinsperre prüft die Anwaltskanzlei Stock Frankfurt Ihre Ansprüche. Das Führerscheinrecht spielt auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Rolle, denn für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bedient sich die Führerscheinbehörde des Führerscheinrechts.

So sieht das Führerscheinrecht Auflagen vor, wenn die Führerscheinbehörde der Auffassung ist, dass Sie ungeeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Ob die gerechtfertigt sind, prüft Ihr Rechtsanwalt in der Region Frankfurt. Der Entzug Ihres ausländischen Fahrerlaubnis richtet sich nach dem Führerscheinrecht. So kann Ihnen zum Beispiel nach dem Fahren ohne Fahrerlaubnis der Führerschein „vorsorglich“ entzogen werden, soweit unklar ist, ob Sie eine ausländische Fahrerlaubnis überhaupt besitzen. Sollten Sie nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein eine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommen, so richten sich die Vorschriften nach dem aktuellen Führerscheinrecht. Die Führerscheinbehörde kann eine MPU anordnen, wenn die Behörde der Auffassung ist, sie sind ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

Haben Sie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt, so richtet sich der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot nach dem Führerscheinrecht. Die Behörde kann Ihnen Auflagen zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins erteilen. Diese richten sich nach dem Führerscheinrecht. Die Ordnungsbehörde kann einen Bußgeldbescheid erlassen und ein Fahrverbot verhängen. Da die Führerscheinbehörde nach einer Drogenfahrt in Kenntnis gesetzt wird, kann das Grund für eine MPU sein. Die Anwaltskanzlei Stock Frankfurt vertritt Sie bei Fragen des Führerscheinrecht im Straßenverkehr. Ob Auflagen zu erfüllen sind, hängt vom Einzelfall ab und kann nur nach einer Akteneinsicht durch die Anwaltskanzlei in der Region Frankfurt beurteilt werden. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Werden Sie aktiv!

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