Notruf (auch am Wochenende)
Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt und sich anschließend vom Tatort entfernt oder nur einen Hinweiszettel am beschädigten Fahrzeug hinterlassen haben, haben Sie Unfallflucht begangen. Dabei werden die Folgen einer unerlaubten Entfernung vom Unfallort oft unterschätzt. Neben einer Strafe können auch der Führerscheinentzug und der Entzug des Versicherungsschutzes drohen. Besser ist: Sie warten ab, bis der Geschädigte auf Sie zukommt oder Sie informieren die Polizeibehörde. Denn: Unfallflucht ist im Straßenverkehr ein Gesetzesdelikt.
Nutzen Sie bei einer nicht überlegten Unfallflucht die Beratung Ihres Anwalts Christoph Stock in Frankfurt am Main. Als Anwalt kann er einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens anstreben, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Mithilfe der Unterstützung von Anwalt Christoph Stock in Frankfurt am Main kann zudem von einer Strafe abgesehen werden, wenn der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs stattgefunden hat. Ob Fahrverbot, Führerscheinentzug oder eine hohe Geldstrafe: Eine richtige Verteidigung durch den Anwalt Christoph Stock in Frankfurt am Main hilft Ihnen, Strafen im Einzelfall zu vermeiden.
Anwalt Christoph Stock beschäftigt sich ständig mit der aktuellen Rechtssprechung auf den Gebieten:
Wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, dann brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt. Christoph Stock in Frankfurt am Main kann Sie kompetent und professionell zu Ihrer Unfallflucht beraten. Unter der Rufnummer 069 / 60 60 55 68 können Sie sich noch heute mit Ihrem Anwalt für Unfallflucht in Verbindung setzen.