Notruf (auch am Wochenende)
Sie sind mit dem Gesetz in Konflikt geraten und suchen nun einen Anwalt für Strafrecht in Frankfurt? Dann wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei Stock, Ihr zuverlässiger Partner für Strafrecht in Frankfurt und wird durch Anwalt Stock geboren 1967 in Frankfurt vertreten! Der Tätigkeitsschwerpunkt der Anwaltskanzlei Stock in Frankfurt liegt im Bereich Strafrecht. Anwalt Stock berät und verteidigt Sie in Ihrem Strafrechtsprozess, wenn Sie mit dem Vorwurf konfrontiert sind, eine Straftat begangen zu haben. Ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht, bei Ihm in Frankfurt erhalten Sie alle notwendige Hilfe im Bereich Strafrecht. Eine professionelle Verteidigung ist in jedem Fall sinnvoll und notwendig, denn er als Anwalt kann in einem Strafverfahren durch sein Wissen und meiner Erfahrung die Möglichkeit einer drohenden Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe oder anderer Maßregeln besser einschätzen. Anwalt Stock aus Frankfurt vertritt Sie im Bereich Strafrecht im gesamten Strafverfahren bis hin zum Strafvollzug oder einem Gnadengesuch. Auch nach einer Verurteilung im Strafrecht sind Rechtsmittel wie Berufung und Rechtsbeschwerde möglich. Seine Kanzlei aus Frankfurt vertritt Sie im Strafrecht u.a. bei Trunkenheit am Steuer (Alkoholfahrten), Drogenfahrten, Unfallflucht und anderen Verkehrsverstößen. Kompetent erarbeite er für Sie in seiner Kanzlei in Frankfurt, ein Konzept zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug. In allen Fragen des Strafrechts haben Sie in der Anwaltskanzlei Stock in Frankfurt einen zuverlässigen juristischen Partner, denn Anwalt Stock ist nicht nur im Bereich Strafrecht tätig sondern vertritt Sie auch unter anderem im Sektor Mietrecht im Großraum Frankfurt.
Hauptpunkt des Strafrechts ist die Straftat. Ein zentraler Begriff des Strafrechts ist die Tat. Der Begriff ist insofern missverständlich sein, denn auch eine so genannte Nicht-Tat, also zum Beisiel das absichtliche Unterlassen einer Hilfeleistung wie bei einem Autounfall in Frankfurt, kann im Strafrecht als Straftat geahndet werden. Das Handeln oder Nicht-Handeln muss aber im Rahmen des Strafrecht zielgerichtet sein und nicht als Reflex. So genannte Erfolgsdelikte, wie zum Beispiel Körperverletzung und Totschlag, setzen voraus, dass diese Straftat einen Erfolg verursacht hat und deshalb im Rahmen des Strafrechts als Straftat angesehen wird. Aber nur Straftaten die im Rahmen des Strafrechts auch als rechtswidrig angesehen werden, können bestraft werden. Das Strafrecht sieht zum Beisiel eine Tat die keinen Rechtfertigungsgrund besitzt, nicht bedingt als Straftat an. Ein Rechtsfertigungsgrund wird im Rahmen des Strafrechts zum Beispiel Notwehr anerkannt.
Beim Strafrecht setzt bei der Verletzung von rechtlich geschützten Rechtsgütern an, wobei die Anwendung des Strafrechts stets die letzte Instanz darstellen sollte, aufgrund des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips. Für die nicht Juristen die sich nicht mit Strafrecht auskennen, bedeutet dies, dass ein Prozess im Strafrechts erst angestrebt werden sollte wenn keinerlei Zivil- oder Verwaltungsrechtliche Möglichkeiten der Klärung genutzt werden können. Im Strafrecht wird jedoch nicht jedes einzelne moralisch verwerfliche Verhalten festgehalten und gestraft, sondern eher die, die im Rahmen des Strafrechts als besonders sozialschädlich gelten.