Die Gesellschaft wird immer stärker in Gesetze und Verordnungen gebunden und dabei kann ganz schnell ein Konflikt dazu führen, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Notruf (auch am Wochenende)
Zu meiner Person
Über 17 Jahre Erfahrung als Strafverteidiger und Rechtsanwalt ist die Grundlage für ein hohes Maß an Kompetenz, die ich in die Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten einfließen lasse. Als Frankfurter Anwalt weiß ich mit den Stärken und Schwächen aller Mitbürger in Frankfurt und Umgebung, aber auch der Justiz umzugehen. Diese Erfahrung gebe ich gerne weiter! Folgen Sie bitte den Detaileinträgen und lernen Sie dadurch meine Tätigkeiten als Rechtsanwalt besser kennen.
Der Strafverteidiger ist eine Vertrauensperson. Ich vertrete Sie in allen rechtlichen Belangen rund um das Strafrecht schnell, kompetent und zuverlässig. Die Suche nach einem Strafverteidiger beginnt mit der Information. Lernen Sie daher meine Tätigkeit als Strafverteidiger kennen. Die Notfallnummer auf der Suche nach dem Strafverteidiger steht Ihnen auch am Wochenende zur Verfügung. Sie finden diese unten im Bereich Kontakt.
Die Gesellschaft wird immer stärker in Gesetze und Verordnungen gebunden und dabei kann ganz schnell ein Konflikt dazu führen, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Ich vertrete Sie als Fachanwalt für Strafrecht in ganz Deutschland und lasse mich bei Bedarf als Pflichtverteidiger beiordnen. Ob Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, prüfe ich gerne. Das Gericht ordnet für Sie einen Rechtsanwalt zu, wenn die Tat dies erfordert und Sie selbst keinen Rechtsanwalt benennen oder Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, aber die Tat dies erfordert. Nehmen Sie Kontakt auf und ich lasse mich bei Bedarf beiordnen. Als Strafverteidiger nehme ich sofort Akteneinsicht und vertrete Sie bereits im Ermittlungsverfahren vor der Polizei und Staatsanwaltschaft. Als Strafverteidiger empfehle ich Ihnen, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Dies ist Ihr gutes Recht! Ob Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl, eine Blutentnahme, etc. Aussicht auf Erfolg haben, kläre ich als Strafverteidiger mit Ihnen ab.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich ständig Kontakt zu Gericht, Staatsanwaltschaft und zum Beispiel der Führerscheinbehörde. Ich erhalte als Strafverteidiger umfassende Akteneinsicht. Ein ganz wesentlicher Punkt bei der Strafverteidigung. So kann ich bereits frühzeitig mit der Verteidigung beginnen. Suchen Sie einen Strafverteidiger, der Sie schon morgen vor Gericht vertreten soll? Nehmen Sie Kontakt auf. Flexibilität bin ich gewohnt. Vielleicht lernen wir uns ja schon bald kennen. Ihr Anwalt Stock!
Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über das notwendige Know−how, um den Mandanten zielstrebig, schnell und erfolgsorientiert in Strafsachen zu beraten.
Ein wichtiger Bestandteil meiner anwaltlichen Tätigkeit beruht auf der Strafverteidigung, also die mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Privatpersonen oder dem Geschäftsmann, der Geschäftsfrau.
Ich bearbeite das ganze Spektrum von Betrug, Diebstahl, Hehlerei über gefährliche Körperverletzung, Totschlag, Nötigung bis zu Sexualdelikten, Unfallflucht, Trunkenheits- und Drogenfahrten mit Fahrerlaubnisentzug. Zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins ist eine MPU zudem nicht abwegig. Ich vertrete Sie von Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen an!
Droht Ihnen ein Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Straftat im Bereich der Wirtschaftskriminalität in Form des Vorwurfs einer Insolvenzverschleppung § 15 InsO, eines Bankrotts § 283 StGB, Verletzung der Buchführungspflicht § 283a StGB, einer Untreue § 266 StGB oder eines Kreditbetruges § 265a StGB? Neben einer Strafe wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung wird es unmöglich, weiter als Geschäftsführer tätig zu werden! Sollte sich nur eine fahrlässige Handlung beweisen, so wird die Geschäftsführertätigkeit nicht unbedingt beeinträchtigt.
Hier empfehle ich als Strafverteidiger sofort Hilfe in Form meiner anwaltlichen Vertretung in Anspruch zu nehmen. Ich biete Ihnen meine langjährige Erfahrung und Kompetenz im Strafrecht mit dem notwendigen Verhandlungsgeschick an.
Wenn eine Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO gegeben sein kann, so kommt eine Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung in Betracht.
Wichtig zu wissen: Bereits im Ermittlungsverfahren empfehle ich "Ohne meinen Anwalt sage ich nichts"! Denn ohne umfassende Akteneinsicht und Kenntnis des Ermittlungsstandes werden häufig Fehler durch die Betroffenen selbst verursacht. Wenn eine Stellungnahme abgegeben wird, wie "Beiträge konnte ich wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zahlen", wird bereits etwas eingeräumt und aus einer einfachen Veruntreuung der Sozialversicherungsbeiträge wird eine Insolvenzverschleppung. Der Strafrahmen unterscheidet sich erheblich!
Aufgrund meiner Erfahrung erarbeite ich meiner Mandantschaft eine Verteidigungsstrategie, die alle juristischen Möglichkeiten ausschöpft. Ich stehe Ihnen von Beginn der Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite.
Ich biete eine Strafverteidigung auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Je nach Straftat wird von mir daher ein passendes Konzept für den Mandanten entwickelt. Bitte sehen Sie sich hierzu auch meinen Hinweis unter "Aktuelles" an!
Meine erworbenen Fachkenntnisse werden durch eine regelmäβige
Fortbildung ständig erweitert, um den Mandanten ein hohes Maβ an Know−how und Qualität zu bieten.
Ich freue mich über einen ersten Kontakt / Anfrage per Telefon, Fax, E-Mail oder über das folgende Kontaktformular.
Stock Anwaltskanzlei
Klingerstr. 25
60313 Frankfurt
Telefon: 069 60 60 55 68
Fax: 069 60 60 55 69
E-Mail: rachristophstock@t-online.de
Rechtsform: Anwaltskanzlei
Geschäftsführer: Rechtsanwalt Christoph Stock
Kammer: Rechtsanwaltskammer
Kammer Ort: Frankfurt
Berufsbezeichnung und der Staat-verliehen: Rechtsanwalt
Berufsrechtliche Regelungen: BRAO
www.brak.de
USt-Id-Nummer: DE223626828
Berufshaftpflichtversicherung: Berufshaftpflichtversicherung AFB GmbH, Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf
Notruf (auch am Wochenende) 0177-6060555
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 19:00 Uhr
Samstag nach vorheriger Vereinbarung
Termine nach Vereinbarung