Frankfurt am Main
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Für Ihre Rechte, Für Ihre Zukunft - Ihre Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main

Christoph Stock
Fachanwalt für Strafrecht

0177 - 60 60 555 Notruf (auch am Wochenende)


Über mich
Ihr Fachanwalt, Stock!

Christoph Stock

Mit über 20 Jahren Erfahrung als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht bringe ich ein hohes Maß an Fachkompetenz in die Bearbeitung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten ein. Als Anwalt in Frankfurt kenne ich die spezifischen Stärken und Herausforderungen der Bürger sowie der Justiz in der Region. Ich teile mein Wissen und meine Erfahrungen gerne mit Ihnen!

Entdecken Sie durch die Detailseiten meiner Website mehr über meine Arbeit. Vertrauen ist das Fundament meiner Tätigkeit als Strafverteidiger. Ich vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Strafrechts schnell, sachkundig und zuverlässig. Eine Notfallnummer steht Ihnen auch am Wochenende zur Verfügung, die Sie im Kontaktbereich finden. Als zugelassener Fachanwalt vertrete ich Mandanten deutschlandweit und übernehme bei Bedarf auch die Rolle des Pflichtverteidigers.

Kontaktieren Sie mich, um mich bei Bedarf als Ihren Anwalt hinzuziehen. Schon während des Ermittlungsverfahrens nehme ich Einsicht in die Akten und vertrete Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Ich rate Ihnen, Ihr Recht auf Aussageverweigerung zu nutzen und prüfe zudem, ob Rechtsmittel gegen Maßnahmen wie Haftbefehle oder Blutentnahmen Erfolg versprechen. Als Fachanwalt habe ich regelmäßigen Kontakt zu Gerichten und Behörden, was mir ermöglicht, frühzeitig mit Ihrer Verteidigung zu beginnen.

Ihnen steht schon bald eine Gerichtsverhandlung bevor und Sie suchen noch dringend einen Strafverteidiger? Meine Flexibilität ermöglicht es mir, auch kurzfristige Anfragen zu bearbeiten. Ich bin gespannt darauf, Sie bald persönlich zu treffen und Sie mit meinem juristischen Fachwissen zu unterstützen. Ihr Gerichtstermin ist unsere gemeinsame Mission!

Ihr Anwalt, Stock!

Bewertung Stock Anwaltskanzlei

Kundenbewertung

Sterne Bewertung

4,8 Sterne
Branchenkompass

4,9 Sterne
Anwalt.de


Leistungen

Strafverteidigung



  • Ermittlungsverfahren
  • Hauptverfahren
  • Haftprüfung – Strafvollzug
  • Erwachsenen- und Jugendstrafrecht

  • Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über das notwendige Know−how, um den Mandanten zielstrebig, schnell und erfolgsorientiert in Strafsachen zu beraten.

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Verkehrsstrafrecht



  • Abwicklung von Verkehrsunfallsachen
  • Führerscheinentzug
  • EU Führerschein
  • Promillefahrt
  • MPU (Idiotentest)
  • Fahrverbot
  • Drogenfahrt und MPU
  • Fahrt ohne Fahrerlaubnis

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Bußgeldrecht



  • Rotlichtverstoß
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Fahrverbot
  • Bußgeld
  • Ordnungswidrigkeit
  • Absehen vom Fahrverbot
  • Alkoholfahrt noch als Ordnungswidrigkeit
  • Fahrverbot nach Alkohol/Drogenkonsum

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Aktuelles

Neue Entscheidung

Bereits eine MPU möglich bei weniger als 1,6 Promille!!

„Wenn nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen wird, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen.

Aber zusätzliche Umstände künftigen Alkoholmissbrauchs könnten dies begründen. Etwa das Fehlen von Ausfallerscheinungen bei der ärztlichen Untersuchung etwa wäre für einen Alkoholmissbrauch zu berücksichtigen, so dass auch bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde denkbar ist, so ein Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 22.04.2020 OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020, 3 M 30/20

Diese Entscheidung macht deutlich, dass bereits im Ermittlungsverfahren frühzeitig Akteneinsicht genommen werden sollte um eine zielführende Verteidigung vorzubereiten, und um frühzeitig Einblick in polizeiliche Berichte zu erhalten. Dadurch lassen sich auch frühzeitig Strategien für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu entwickeln.

Ich Übernehme Ihre Verteidigung und prüfe gerne in Ihrem Fall die spätere Anordnung einer MPU.

Sollten Sie Fragen haben so wenden Sie sich bitte an mich“.

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Kontaktformular

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